Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 10/2025

Vorratsdatenspeicherung für Strafverfahren – KOM

Die Europäische Kommission konsultiert noch bis Mitte Juni zur Vorratsdatenspeicherung durch Dienstanbieter für Strafverfahren. Begründet wird dies mit dem Bedürfnis für einheitliche Regelungen.

23.05.2025Newsletter

Die Kommission argumentiert, dass zur wirksamen Bekämpfung von Straftaten „möglicherweise“ ein Zugang von Polizei- und Justizbehörden zu bestimmten Nichtinhaltsdaten, die von Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet werden, erforderlich sei. Die von der Kommission vor zwei Jahren eingesetzte High Level Gruppe Zugang zum Datenschutz für Strafverfolgungsbehörden hatte einen harmonisierten EU-Rahmen zur Vorratsdatenspeicherung bereits im vergangenen Jahr in ihre Empfehlungen bzw. ihren Abschlussbericht aufgenommen. Die Anwaltschaft verfolgt entsprechende Vorhaben mit Sorge, da immer weitergehende Grundrechtseinschränkungen mit Rückgriff auf den konturlosen Begriff der inneren Sicherheit gerechtfertigt werden sollen und stets auch die anwaltliche Vertraulichkeit betroffen sein kann.

Zuletzt hatte sich die Kommission in ihrer Strategie zur inneren Sicherheit mit diesen Themen befasst.

Weiterführende Links:

  • Konsultation (EN) (Mai 2025)
  • Siehe auch Nachrichten aus Brüssel 07/2025, 22/2024