KI für allgemeine Zwecke – KOM/EP
Die Europäische Kommission hat am 10. Juli 2025 die endgültige Fassung ihres Praxiskodex für Künstliche Intelligenz für allgemeine Zwecke (sog. GPAI) veröffentlicht, zudem befasst sich auch das EP mit der Thematik.
Der Kodex gliedert sich in die drei Teile Transparenz, Urheberrecht, Sicherheit und Schutz. Die Kapitel zu Transparenz und Urheberrecht sollen den Umgang mit den Verpflichtungen aus Art. 53 AI Act erleichtern. Das Kapitel über Sicherheit ist nur für eine geringe Zahl von Anbietern relevant, nämlich für diejenigen, die Modelle mit systemischen Risiken im Sinne des Art. 55 AI Act anbieten. Der Kodex ist ein freiwilliges, von einer unabhängigen Expertengruppe entwickeltes Instrument, welches die Industrie dabei unterstützen soll, die Vorschriften des AI Acts über GPAI einzuhalten, diese treten am 2. August 2025 in Kraft.
Der Rechtsausschuss des EP bereitet zudem einen Initiativbericht zu KI und Urheberrecht vor, Berichterstatter ist Axel Voss (EVP/DE). Der Berichtsentwurf kommt zu dem Schluss, dass KI-Systeme in zunehmendem Maße mit urheberrechtlich geschützten Materialien trainiert werden, so dass die Rechteinhaber geschützt werden müssen. Am 9. Juli hat schließlich der Wissenschaftliche Dienst des EP eine Studie über KI und Urheberrecht veröffentlicht, der dem Bericht als Informationsquelle dienen soll.
Weiterführende Links:
- Link zu den Kapiteln des GPAI (Juli 2025) (EN)
- Berichtsentwurf im EP (Juli 2025) (EN)
- Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes der EU
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 20/2024. 16/2024