Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 16/2025

Konsultation zur Vorratsdatenspeicherung – BRAK

Die Europäische Kommission konsultierte zum Thema Vorratsdatenspeicherung, die BRAK hat sich beteiligt und dabei schon auf die tendenziöse Gestaltung des Konsultationsbogens hingewiesen.

25.09.2025Newsletter

Der Kommission zufolge hätten heute beinahe alle Straftaten eine digitale Komponente, mehr als 85% der Ermittlungsverfahren benötigten Zugriff auf digitale Beweismittel. Hinzu kämen Unterschiede in den Regulierungsrahmen der Mitgliedstaaten, welche in mehreren Staaten agierende Diensteanbieter behinderten und eine effektive Bekämpfung von Straftaten erschwerten, deswegen müsse ein Harmonisierungsakt vorbereitet werden.

Kritisiert wird jedoch bereits die Gestaltung des Fragebogens: So enthält er u. a. sehr weit gefasste Fragen in Verbindung mit beschränkten Antwortmöglichkeiten oder gar Ja/Nein-Antworten, was eine nuancierte Beantwortung unmöglich macht.

Inhaltlich äußert die BRAK massive Bedenken. Von einer Regulierung potenziell betroffen wären nicht nur Kommunikationsmetadaten, sondern sekundär häufig auch die Korrespondenz der Anwaltschaft mit Mandantinnen und Mandanten, Gerichten, anderen Anwälten oder Ermittlungsbehörden. Ein Verbot von direkt gegen Anwälte gerichteten Maßnahmen oder eine nachträgliche Aussonderungspflicht anwaltlicher Daten wäre als Schutz nicht effektiv, denn um die Daten als anwaltlich zu identifizieren, muss bereits eine Auseinandersetzung damit stattgefunden haben. Eine Technologie, die von der Verschwiegenheit umfasste Daten von anderen unterscheiden kann, gibt es nicht. Dies könnte Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, Rechtsrat oder anwaltliche Vertretung in Anspruch zu nehmen.

Die Rückmeldungen zum Fragebogen sollen in ein Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission einfließen, auf dessen Grundlage ein Vorschlag für einen entsprechenden Harmonisierungsrechtsakt erarbeitet werden soll.

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