Berichtsentwurf über die Rückführverordnung – EP
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EP hat unter Federführung des Berichterstatters Malik Azmani (Renew Europe) einen Bericht über den Kommissionsvorschlag zu einer Rückführverordnung entworfen.
Azmani begrüßt den Vorschlag als wichtigen Teil der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der illegalen Migration. Ein erfolgreiches, zügiges und effizientes Rückführungssystem könne nur auf europäischer Ebene verwirklicht werden. Er schlägt vor, als ersten Schritt der gegenseitigen Anerkennung einen einheitlichen Rückkehrbescheid einzuführen und diesen innerhalb eines Jahres in allen Mitgliedstaaten umzusetzen. Das von der Kommission vorgeschlagene Rückübernahmeverfahren berge aufgrund des hohen Detaillierungsgrades die Gefahr zusätzlicher Bürokratie. Einfacher wäre ein standardisiertes Antragsformular.
Im Berichtsentwurf betont er, dass der Grundsatz der Nichtzurückweisung jederzeit gewahrt bleiben müsse. Die Inhaftnahme müsse immer das letzte Mittel sein und sei nur dann wirksam, wenn eine Person schnell rückgeführt werden könne. Die Inhaftnahme von Minderjährigen und Familien solle möglich bleiben, um den Missbrauch des Systems zu verhindern.
Er spricht sich dafür aus, dass die Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht automatisch einen aufschiebenden Effekt haben müsse. Dieser solle aber gesondert beantragt werden können. Das Recht auf Rechtsberatung und -vertretung solle weiterhin bestehen.
Nun hat der LIBE-Ausschuss die Möglichkeit, bis zum 27. November 2025 Änderungsanträge zu stellen.
Weiterführende Links:
- Berichtsentwurf des EP (EN) (Oktober 2025)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 12/2025, 11/2025