CSAM-Verordnung gestoppt
Am 30. Oktober 2025 hat die dänische EU-Ratspräsidentschaft bekannt gegeben, dass das Gesetzgebungsverfahren zur sog. Chatkontrolle-Verordnung (CSAM) nicht weiterverfolgt werden soll. Die BRAK hatte sich ebenso wie zahlreiche andere Grundrechtsschützer äußerst kritisch dazu geäußert.
Der Verordnungsvorschlag sieht eine anlasslose Durchleuchtung von Kommunikationsinhalten ohne Wahrung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durch Diensteanbieter vor. Ein hinreichender Grundrechtsschutz einschließlich der anwaltlichen Verschwiegenheit wäre dabei nicht gewährleistet, und dies bei äußerst fragwürdiger Geeignetheit zum Schutz von Kindern vor Online-Missbrauch. Nun soll die bereits bestehende Übergangsverordnung ein weiteres Mal verlängert werden. Diese sieht eine freiwillige Durchleuchtung elektronischer Kommunikationsinhalte vor. Auch dazu hatte sich die BRAK in der Vergangenheit kritisch geäußert.
Das Europäische Parlament hatte sich zum Vorschlag positioniert und dabei diverse rechtsstaatliche Garantien eingefordert. Im Rat konnte eine Einigung über Jahre nicht erzielt werden.
Weiterführende Links:
- Stellungnahme der BRAK Nr. 22/2023 (Mai 2023)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 65/2020 (November 2020)
- Schreiben von BRAK-Vizepräsident Haug vom 12.06.2024 zur Unverhältnismäßigkeit und Unzulässigkeit
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 17/2025, 15/2025