Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 3/2025

Beitrag zum Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025 – BRAK

Die BRAK hat sich, wie bereits in den Vorjahren, an der Konsultation der Europäischen Kommission für ihren Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten beteiligt.

14.02.2025Newsletter

2025 bewertet die Kommission im sechsten Jahr in Folge die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Union. In ihrem Bericht fasst die Kommission nach Einbindung unterschiedlicher Interessenträger und Institutionen Entwicklungen in den Bereichen Justizsysteme, Antikorruptionsrahmen, Medienpluralismus und institutionelle Fragen in Bezug auf die Gewaltenteilung zusammen. Neben einer Mitteilung über die Gesamtlage in der Union und Kapitel über alle EU-Mitgliedstaaten sind spezifische Empfehlungen für jeden einzelnen Staat vorgesehen. Erstmals soll der Bericht 2025 auch die sog. Binnenmarktdimension von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit thematisieren. Die Bedeutung des bereits jetzt vielbeachteten Berichts könnte künftig weiter steigen, da die Gewährung von EU-Fördergeldern zunehmend mit der Umsetzung von Empfehlungen des Berichts verknüpft werden soll.

Wie in den Vorjahren wurde auch die BRAK von der Kommission konsultiert. Sie hat sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation beteiligt. In ihrer Stellungnahme macht sich die BRAK insbesondere für den Schutz der anwaltlichen Unabhängigkeit, des Berufsgeheimnisses sowie anderer anwaltlicher Kernwerte stark, welche zur Gewährleistung des rechtsstaatlich gebotenen Zugangs zum Recht für jedermann unabdingbar sind. Unter anderem werden auch aktuelle Entwicklungen zur Steigerung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts und zur Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung geschildert.

Im Frühjahr wird die BRAK im Rahmen eines sogenannten Länderbesuchs der Kommission ihre Stellungnahme erläutern und um aktuelle Entwicklungen ergänzen. Daneben stimmt sich die BRAK derzeit mit europäischen Partnern und dem Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) ab, um, wie bereits in den Vorjahren, gemeinsamen Positionen gegenüber der Kommission Nachdruck zu verleihen.

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