Einigung zum Nachhaltigkeitsomnibus gebilligt – Rat
Der Rat hat am 24. Februar 2026 die Vereinfachung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflicht für Unternehmen angenommen. Zu dem sogenannten Nachhaltigkeitsomnibus war am 9. Dezember 2025 eine Einigung im informellen Trilog erzielt worden, die das EP bereits am 16. Dezember 2025 angenommen hatte.
Damit werden die Richtlinien über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) dergestalt geändert, dass der Berichterstattungsaufwand verringert und die Auswirkungen der Verpflichtungen auf kleinere Unternehmen begrenzt wird.
Das Vereinfachungspaket „Omnibus I“ soll die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken. Von dem Anwendungsbereich der CSRD-Richtlinie werden künftig nur noch Unternehmen erfasst sein, die mehr als 1.000 Beschäftigte und einen Jahresnettoumsatz von über 450 Millionen Euro haben. Vom Anwendungsbereich der CSDDD-Richtlinie sollen künftig nur noch Unternehmen erfasst sein, die mehr als 5.000 Beschäftigte und einen Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro haben, weil derart große Unternehmen den größten Einfluss auf ihre Wertschöpfungskette hätten und am besten in der Lage seien, positive Auswirkungen zu erzielen und die Kosten und Belastungen der Sorgfaltspflichtprozesse tragen können.
Zudem sollen Unternehmen ihre Bemühungen auf vernünftigerweise verfügbare Informationen stützen, so dass die Auswirkungen von Informationsanfragen auf kleinere Geschäftspartner verringert werden. Die Frist für die EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung der CSDDD-Richtlinie wurde zudem um ein weiteres Jahr auf den 26. Juli 2028 verschoben.
Die geänderten Rechtsakte werden einige Zeit nach ihrer Unterzeichnung und Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten.
Weiterführende Links:
- CSDDD-Richtlinie (Februar 2026)
- CSRD-Richtlinie (Februar 2026)
- Pressemitteilung des Rates (EN) (Februar 2026)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 11/2025, 4/2025, 8/2024