Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 8/2024

EU-Lieferkettenrichtlinie angenommen – EP

Das EP hat am 24. April 2024 die neue EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDDD) mit 374 Stimmen bei 235 Gegenstimmen und 19 Enthaltungen beschlossen.

26.04.2024Newsletter

Das EP hat damit in der letzten Sitzungswoche vor den Europawahlen den wesentlichen Änderungsvorschlägen des Rates aus dem März 2024 zugestimmt. Insbesondere soll die CSDDD künftig im Grundsatz auf Unternehmen inner- und außerhalb der EU mit mehr als 1000 Mitarbeitern sowie einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 450 Millionen Euro Anwendung finden. Je nach Unternehmensgröße sollen Übergangsfristen bis zum Jahr 2029 gelten. Künftig soll die CSDDD Unternehmen zur Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten im Hinblick auf ihre sog. Aktivitätskette verpflichten. Mithilfe von zivilrechtlichen Haftungsvorschriften und Bußgelddrohungen sollen Menschenrechts-, Umweltschutz- und Klimaschutzstandards durchgesetzt werden. Damit ähnelt die Richtlinie konzeptuell dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, geht aber teils deutlich über dieses hinaus.

Die BRAK hatte sich, gemeinsam mit weiteren europäischen Anwaltsorganisationen, intensiv in die Verhandlungen zur CSDDD eingebracht. Unter anderem hatte sie eine Stellungnahme zum Ausschluss einer möglichen direkten und indirekten Anwendbarkeit der CSDDD auf Rechtsanwälte bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen erarbeitet. Im Kompromisstext findet sich nun zumindest ein Erwägungsgrund wieder, der den Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses hervorhebt.

Nun muss der Rat dem Richtlinienvorschlag noch final zustimmen. Die Richtlinie wird dann 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Sodann wird für die Mitgliedstaaten eine zweijährige Umsetzungsfrist gelten.

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