Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 06/2026

LIBE-Bericht über die Rückkehrverordnung angenommen – EP

Am 9. März 2026 nahm der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) mit 41 Stimmen dafür, 32 Stimmen dagegen und einer Enthaltung seinen Bericht zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Rückkehrverordnung an.

26.03.2026 Newsletter

Federführender Berichterstatter ist der Niederländer Malik Azmani (Renew Europe). Der LIBE spricht sich dafür aus, dass „Europäische Rückkehrentscheidungen“ für jeden sich illegal in der EU aufhaltenden Drittstaatsangehörigen ausgestellt werden müssen und über das Schengen Information System im gesamten Schengen-Bereich zugänglich gemacht werden.

Jedes EU-Land soll demnach ab dem 1. Juli 2027 die Rückkehrentscheidung und Ausweisungsanordnung eines anderen Mitgliedstaats anerkennen und durchsetzen. Personen, gegen die eine Rückkehrentscheidung ergangen ist, können in Gewahrsam genommen werden, wenn sie nicht kooperieren, Fluchtgefahr besteht, sie ein Sicherheitsrisiko darstellen oder andere relevante Faktoren vorliegen, die eine fristgerechte Abschiebung behindern. Die Gründe für die Inhaftierung müssen im nationalen Recht festgelegt werden und die Inhaftierung von Verwaltungs- oder Justizbehörden angeordnet werden. Dies soll auch als letztes Mittel und unter Berücksichtigung des Kindeswohls für unbegleitete Minderjährige und Familien mit Kindern gelten. Die Mitgliedstaaten können jedoch Alternativen für die Inhaftierung vorsehen. Die Abschiebung kann in einen Staat erfolgen, mit dem ein Abkommen zur Aufnahme entsprechender Personen abgeschlossen wurde.

Nun muss das EP im nächsten Schritt die Entscheidung treffen, in die interinstitutionellen Verhandlungen einzutreten.

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