Stellungnahme zur Überarbeitung der Leitlinien zur Fusionskontrollverordnung – BRAK
Die BRAK hat im Rahmen einer Konsultation der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Leitlinien zur Fusionskontrollverordnung Stellung genommen. Die BRAK begrüßt den Entwurf grundsätzlich, identifiziert jedoch materielle Schwächen, die im finalen Text weiter ausgearbeitet werden müssen.
Die Fusionskontrollverordnung dient der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen mit unionsweiter Bedeutung. Sie soll sicherstellen, dass Fusionen und Übernahmen den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht erheblich beeinträchtigen. Sie schafft ein einheitliches Prüfungsverfahren auf EU-Ebene und weist der Kommission die Zuständigkeit für Zusammenschlüsse zu, sofern bestimmte Schwellenwerte überschritten werden.
Die BRAK begrüßt den ganzheitlichen und modernen Ansatz des Gesetzesentwurfs zu den EU-Fusionskontrollleitlinien, sieht jedoch erhebliche Defizite bei der rechtlichen Klarheit, der Operationalisierbarkeit und der Ausgewogenheit zwischen Effizienzgewinnen und wettbewerblichen Risiken, die im finalen Text noch behoben werden müssen.
Weiterführende Links:
Stellungnahme der BRAK Nr. 43/2026 (EN) (Juni 2026)
- Übersicht der Kommission (EN) (April 2026)
Entwurf für neue Leitlinien (EN) (April 2026)
Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 11/2026, 15/2025, 10/2025