34 Unterzeichnungen der Konvention zum Schutz der Anwaltschaft – Rat
Mit den jüngsten Unterzeichnungen von Spanien (18.6.), Albanien (16.6.) und Österreich (16.6.) haben nun insgesamt 34 Staaten die neue Konvention des Europarats gezeichnet und sich damit zur fundamentalen Bedeutung einer freien, unabhängigen und sicheren Anwaltschaft im demokratischen Rechtsstaat bekannt. Die BRAK fordert nun schnelles Handeln in Brüssel und Berlin, damit die Konvention schnellstmöglich in Kraft tritt.
Die neue Konvention soll insbesondere die Unabhängigkeit der Anwaltschaft samt der anwaltlichen Selbstverwaltung garantieren sowie den Schutz gegen Angriffe mit Bezug zur Berufsausübung gewährleisten. Dazu werden völkerrechtliche verbindliche Mindeststandards festgelegt. Die Konvention reagiert damit auf besorgniserregende Entwicklungen in vielen Staaten, in denen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend Angriffen, Drohungen, Einschüchterungsversuchen und Belästigungen ausgesetzt sind. Solche Übergriffe gefährden nicht nur einzelne Berufsträger und -trägerinnen, sondern auch den Zugang zum Recht für jedermann, faire Verfahren sowie die Durchsetzung von Grund- und Menschenrechten und damit die Rechtsstaatlichkeit insgesamt.
Die Konvention wurde über viele Jahre unter Mitwirkung der BRAK und ihrer europäischen Partner erarbeitet und im März 2025 fertiggestellt. Die Möglichkeit zur Unterzeichnung der Konvention wurde vom Europarat am 13. Mai 2025 eröffnet. Am 13. und 14. Mai 2025 zeichneten daraufhin in Luxemburg 17 Staaten, u. a. Frankreich, Italien, Großbritannien und Polen. Für Deutschland unterzeichnete Justizministerin Dr. Stefanie Hubig im Beisein von BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels am 26. Januar 2026 in Straßburg.
Doch bis die neue Konvention in Kraft tritt, dürfte es noch dauern. Dazu sind acht Ratifizierungen erforderlich, bisher hat noch kein einziger Staat die Konvention ratifiziert. Die größte Herausforderung liegt derzeit auf europäischer Ebene: Nach Auffassung der EU-Kommission darf aus kompetenzrechtlichen Gründen kein EU-Mitgliedstaat die Konvention ratifizieren, bevor nicht auch die Europäische Union beigetreten ist. Die dafür erforderlichen Beschlussvorlagen an den Rat der EU legt die Kommission aber trotz gegenteiliger Ankündigungen seit über einem Jahr nicht vor. Die Bundesrechtsanwaltskammer kritisiert diese Verzögerung scharf und fordert ein zügiges Vorgehen in Brüssel und Berlin. Eine schnelle Ratifizierung sei notwendig, um eine freie und unabhängige Anwaltschaft in Europa und der Welt nachhaltig abzusichern.
Weiterführende Links:
- Website des Europarats zur Konvention (EN/FR) (Juni 2026)
- Liste der Unterzeichnerstaaten (EN/FR) (Juni 2026)
- Nachrichten aus Berlin 12/2026 BRAK in den Medien: LTO berichtet über die Verzögerung der Ratifizierung (Juni 2026)
- BRAK-Presseerklärung Nr. 2/2026 zur deutschen Unterzeichnung der Konvention (Januar 2026)
- Konventionstext (EN) (März 2025)
- Explanatory Report zur Konvention (EN) (März 2025)
- Siehe auch Nachrichten aus Brüssel 10/2026, 2/2026, 20/2025