Grundrecht auf unabhängige anwaltliche Beratung – BRAK-Vizepräsident im Interview zur Forderung der Kammern
Die Rechtsanwaltskammern sprachen sich in der BRAK-Hauptversammlung im September für die verfassungsrechtliche Absicherung einer unabhängigen Anwaltschaft aus. Im Interview mit der HAZ erläutert BRAK-Vizepräsident Dr. Thomas Remmers die Hintergründe.
Die Verteidigung und Durchsetzung der Rechte von Menschen stehen derzeit weltweit unter Druck – auch in vermeintlich etablierten Demokratien. Deshalb forderten die Rechtsanwaltskammern in der BRAK-Hauptversammlung am 19.9.2025, dass die Unabhängigkeit der Anwaltschaft verfassungsrechtlich abgesichert werden muss. Sie unterbreitete dazu auch einen konkreten Formulierungsvorschlag für einen neuen Art. 19 V Grundgesetz. Das neue Grundrecht auf unabhängigen anwaltlichen Beistand soll in erster Linie den Interessen der Rechtsuchenden dienen, nicht der Anwaltschaft selbst.
Im Interview mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung erklärt BRAK-Vizepräsident Dr. Thomas Remmers, wie Anwältinnen und Anwälte auch in Deutschland wegen ihrer beruflichen Tätigkeit bedroht werden und warum eine unabhängige und vor staatlichen Eingriffen geschützte Anwaltschaft elementar ist. Dabei wirft er einen Blick auf die Entwicklungen in den USA, Polen und der Türkei. „Wir sollten besorgt sein“, meint Remmers, auch wenn er sich derzeit Vergleichbares im deutschen Rechtsstaat nicht vorstellen kann.
Weiteres Thema ist u.a. die Entwicklung der Anwaltschaft auf dem Land und die Auswirkungen, die der aktuelle Gesetzentwurf zur Erhöhung der Zuständigkeitsstreitwerte der Amtsgerichte auf die Versorgung mit anwaltlicher Beratung in der Fläche haben könnte.
Weiterführende Links:
- Harbart, HAZ v. 6.10.2025
- Presseerklärung Nr. 9/2025 v. 19.9.2025 (zum Beschluss der BRAK-Hauptversammlung)
- Papier zur Verankerung unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz
- Presseerklärung Nr. 7/2025 (zu den Bedrohungen infolge der Entscheidung zu Zurückweisungen)
- Nachrichten aus Berlin 12/2025 v. 13.6.2025 (zu den Bedrohungen infolge der Entscheidung zu Zurückweisungen)
Hintergrund:
Mit der Bedrohung von Anwältinnen und Anwälten befasste sich auch die von der BRAK und dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht im November 2024 veranstaltete Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“. Dort sprach u.a. die im Interview von Dr. Remmers erwähnte Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız.
Zu dem ebenfalls erwähnten Fall der Dresdener Anwältin berichteten u.a. die Nachrichten aus Berlin 18/2024 v. 4.9.2024, zwei Folgen des Podcasts „(R)ECHT INTERESSANT!“ mit BRAK-Vizepräsidentin Sabine Fuhrmann und der Migrationsrechtlerin Dr. Kati Lang, sowie Wessels, BRAK-Mitt. 2024, 187 und Nitschke, BRAK-Magazin 4/2024, 3.
Der Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE) unternahm im Jahr 2024 eine empirische Untersuchung zu Bedrohungs-Erfahrungen von Anwältinnen und Anwälten europaweit. Die alarmierenden Ergebnisse und ihre Auswirkungen erläutert Nitschke, BRAK-Mitteilungen. 2025, 8.