Justizministerkonferenz: Schutz unabhängiger anwaltlicher Beratung auf der Agenda
Die BRAK setzt sich weiterhin dafür ein, ein Recht auf unabhängige anwaltliche Beratung als neuen Art. 19 Absatz 5 im Grundgesetz zu verankern. Am 11./12.6.2026 wird sich die Konferenz der Justizministerinnen und -minister des Bundes und der Länder mit der Forderung befassen. Die BRAK appelliert zudem an die Ministerinnen und Minister, sich für eine zügige Ratifikation der Europaratskonvention zum Schutz des Anwaltsberufs einzusetzen.
Im Vorfeld der 97. Konferenz der Justizministerinnen und -minister des Bundes und der Länder (JuMiKo), die am 11. und 12.6.2026 in Hamburg stattfindet, hat die BRAK erneut ihre Forderung bekräftigt, ein Grundrecht auf unabhängige anwaltliche Beratung zu schaffen. Dazu hatte sie im September 2025 einen Formulierungsvorschlag für einen neuen Absatz 5 in Art. 19 Grundgesetz vorgelegt.
Dass die Justizministerinnen und -minister sich mit dieser Forderung befassen wollen, begrüßt die BRAK ausdrücklich. BRAK-Schatzmeisterin Leonora Holling betont, dass die anwaltliche Vertretung durch eine unabhängige und selbstverwaltete Anwaltschaft bisher lediglich einfachgesetzlich geregelt sei – und damit jederzeit durch eine einfache Mehrheit im Parlament abänderbar. Daher bedürfe es einer ausdrücklichen Verankerung im Grundgesetz, wie sie für die richterliche Unabhängigkeit übrigens bereits besteht.
BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke ergänzt: Die Verfassungsänderung sei unabdingbar, um Bürgerinnen und Bürgern einen verfassungsrechtlich abgesicherten Anspruch auf Zugang zu unabhängigem anwaltlichen Beistand zu gewähren. Deshalb müsse Deutschland auch die Europaratskonvention zum Schutz des Anwaltsberufes zügig ratifizieren, damit sie in Kraft treten könne. Kompetenzgerangel zwischen der EU und den Mitgliedstaaten bremse dies derzeit aus.
Weiterführende Links:
- Presseerklärung Nr. 8/2026 v. 3.6.2026
- Pressemitteilung der Hamburgischen Justizsenatorin v. 9.6.2026 (zum Start der JuMiKo)
- Positionspapier (zur Verankerung unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz)
- Presseerklärung Nr. 9/2025 v. 19.9.2025 (zum Beschluss der BRAK-Hauptversammlung, eine Grundgesetzänderung zu fordern)
- Buchmann/Nitschke, BRAK-Mitt. 2025, 414 (zum Hintergrund der Forderung nach Grundgesetzänderung)
- Wessels, BRAK-Mitt. 2/2026, 91: Rechtsstaat braucht Rückgrat – und eine unabhängige Anwaltschaft
- Wessels, BRAK-Mitt. 5/2025, 315: Jedermann hat das Recht…
- Art. 19 V GG – DER TALK | Symbolpolitik oder Sicherheitsnetz?
- Nachrichten aus Berlin 1/2026 v. 7.1.2026 (zum ablehnenden Beschluss des Bundesrats