Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 12/2023

Strafprozess: BRAK begrüßt geplante Tonaufzeichnungen und fordert dringende Umsetzung

Strafgerichtliche Hauptverhandlungen sollen künftig in Tonaufzeichnungen dokumentiert werden. Damit sieht der im Mai verabschiedete Regierungsentwurf zwar keine Videoaufnahmen mehr vor wie zunächst geplant. Die BRAK begrüßt dies gleichwohl und fordert rasche Umsetzung, weil die jetzige Situation ohne Inhaltsprotokolle nicht hinnehmbar ist.

14.06.2023Newsletter

Anfang Mai hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Gesetz zur besseren Dokumentation strafgerichtlicher Hauptverhandlungen beschlossen. Er sieht vor, dass strafgerichtliche Hauptverhandlungen künftig in Tonaufzeichnungen festgehalten werden, die anschließend automatisch transkribiert werden. Im Gegensatz dazu hatte der im November 2022 vorgelegte Referentenentwurf noch die audiovisuelle Dokumentation einführen wollen. Der Regierungsentwurf reagiert auf die scharfe Kritik vor allem von Seiten der Richterschaft und der Staatsanwaltschaften.

Das Protokoll, das den formalen Ablauf der Hauptverhandlung dokumentiert, soll danach erhalten bleiben. Tonaufzeichnung und Transkript werden ihm als Hilfsmittel beigestellt. Die Länder erhalten über eine Öffnungsklausel die Möglichkeit, die audiovisuelle Dokumentation für ihren Bereich einzuführen. Nichts ändern soll sich an der Ausgestaltung der Revisionsinstanz als reiner Rechtsprüfung.

Zu dem Regierungsentwurf hat die BRAK sich in ihrer aktuellen Stellungnahme im Grundsatz positiv geäußert. Sie begrüßt, dass die Bundesregierung an einer Verpflichtung zur Aufzeichnung der Hauptverhandlung vor den Oberlandesgerichten und den erstinstanzlich tätigen Strafkammern der Landgerichte festhält. Dass mit der Tonaufzeichnung nunmehr nicht die bestmögliche Aufzeichnungstechnik kommen soll, hält die BRAK für bedauerlich; der geringe Mehrwert, den eine audiovisuelle Aufzeichnung im Vergleich zu einer bloßen Tonaufzeichnung hätte, könne jedoch eine weitere Verzögerung bei der Einführung neuer Dokumentationsstandards nicht rechtfertigen.

Denn aus Sicht der BRAK ist das derzeitige Protokollsystem nicht mehr zeitgemäß und dringend reformbedürftig. Der Verlauf einer Hauptverhandlung müsse so dokumentiert werden, dass jederzeit sowohl die Verfahrensbeteiligten der jeweiligen Hauptverhandlung als auch die weiteren Verfahrensbeteiligten in etwaigen Rechtsmittelinstanzen nachvollziehen können, welchen Inhalt die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung hatte. Das schaffe Rechtssicherheit, entlaste die Mitglieder des Gerichts vom Mitnotieren und vermeide Auseinandersetzungen über den Inhalt mündlicher Äußerungen insbesondere von Zeugen und Sachverständigen. Die Dokumentation der Hauptverhandlung trägt aus Sicht der BRAK dazu bei, Fehlurteile zu vermeiden.

Bei einigen Detailregelungen des Regierungsentwurfs sieht die BRAK Verbesserungspotenzial, das sie im Einzelnen erläutert. Dies gilt beispielsweise für den Umgang mit technischen Störungen bei der Aufzeichnung oder Transkription sowie für die Regelungen zur Verwendung der Aufzeichnung sowie zum Umgang mit dem Transkript. Ablehnend steht die BRAK hingegen den geplanten Regelungen gegenüber, welche die Zulässigkeit von und die Entscheidung über Verfahrensrügen betreffen.

Weiterführende Links: