Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 17/2022

Deutsche Regel zur Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig – EuGH

Der EuGH hat mit Urteil vom 20. September 2022 in den verbundenen Rechtssachen SpaceNet (C-793/19) und Telekom Deutschland (C-794/19) entschieden, dass die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht nicht vereinbar ist. Kommunikationsdaten von Bürgerinnen und Bürgern dürfen anlasslos nicht gespeichert werden.

30.09.2022Newsletter

Eine Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten ist außerhalb der Verteidigung der nationalen Sicherheit nur in engen Grenzen möglich, so der EuGH. Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität können die Mitgliedsstaaten jedoch eine gezielte Vorratsspeicherung oder umgehende Sicherung solcher Daten sowie eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen vorsehen, soweit diese den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.

Die im deutschen Telekommunikationsgesetz vorgesehene Pflicht zur Vorratsspeicherung erstreckt sich auf einen umfangreichen Satz von Verkehrs- und Standortdaten, aus dem sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen, deren Daten gespeichert wurden – etwa auf Gewohnheiten des täglichen Lebens, ständige oder vorübergehende Aufenthaltsorte, tägliche oder in anderem Rhythmus erfolgende Ortsveränderungen, ausgeübte Tätigkeiten, soziale Beziehungen dieser Personen und das soziale Umfeld, in dem sie verkehren – und insbesondere die Erstellung eines Profils dieser Personen gezogen werden können.

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