Entschließungsentwurf zum Jahresbericht zur Rechtsstaatlichkeit 2021 – EP
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EP (LIBE) hat am 21. Januar 2022 einen Entschließungsentwurf zum Jahresbericht zur Rechtsstaatlichkeit 2022 veröffentlicht.
In dem Entschließungsentwurf der zuständigen Berichterstatterin Terry Reintke (DE/Grüne) soll die Sichtweise des EP auf den Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Kommission dargelegt werden. Inhaltlich wird in dem Berichtsentwurf die Fortführung des Rechtsstaatlichkeitsberichts begrüßt. Auch, dass die Untersuchungen auf den gleichen Kriterien für alle EU-Mitgliedstaaten beruhen und dadurch Vergleichbarkeit hergestellt wird, ist in dem Entschließungsentwurf hervorgehoben. Darüber hinaus wird die Ankündigung der Kommission begrüßt, zukünftig auch die die Rechtsstaatlichkeit betreffenden Kriterien in die länderspezifischen Empfehlungen mitaufzunehmen. Gefordert wird im Rahmen des Entschließungsentwurfes u. a., dass der Austausch mit Interessenträgen und der Zivilgesellschaft im Rahmen der Erstellung des Rechtsstaatlichkeitsberichts noch intensiviert wird und dass die bestehenden Instrumente zur Sanktionierung der Nichtbeachtung von Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit intensiver als bisher genutzt werden.
Weiterführende Links:
- Berichtsentwurf des EP-LIBE (EN) (Januar 2022)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 24/2021, 15/2021, 07/2021