Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 4/2022

Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag zur Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit – BRAK/KOM

Die BRAK hat im Februar 2022 zum Verordnungsentwurf der Kommission über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen und zur Änderung einiger Rechtsakte im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit Stellung genommen.

04.03.2022Newsletter

Die BRAK begrüßt im Interesse der Anwaltschaft und ihrer Mandantinnen und Mandanten die weitere Digitalisierung und Fortentwicklung auch des grenzüberschreitenden elektronischen Rechtsverkehrs. Er könne, bei Beachtung aller Aspekte einer umfassenden Sicherheit, die Effizienz der Rechtsdurchsetzung nachhaltig und sichtbar steigern. Voraussetzung hierfür ist aus Sicht der BRAK zwingend eine sichere, funktionsfähige und kompatible IT-Infrastruktur. Insbesondere solle bei der Herstellung der Interoperabilität sichergestellt werden, dass die bereits existierenden oder im Aufbau begriffenen mitgliedstaatlichen IT-Systeme auf dem Gebiet des Justizwesens einschließlich der jeweils verwendeten Standards (z.B. des OSCI-Standards in Deutschland) und Verschlüsselungstechniken weiterhin einsatzfähig bleiben, so dass keine komplexen Neuentwicklungen in den Mitgliedstaaten erforderlich werden. Anhörungen mittels Videokonferenz sind aus Sicht der BRAK zu begrüßen. Denn Videokonferenzen ermöglichten effektiven Rechtsschutz; dies habe die Pandemie deutlich gezeigt. Auf nationaler Ebene hat sich die BRAK deshalb bereits zuvor für eine intensivere Nutzung virtueller Verhandlungen ausgesprochen. Auch EU-weit bestehe berechtigterweise ein dringendes Bedürfnis, virtuell zu verhandeln.

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