Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 12/2023

E-Evidence Kompromisse angenommen – EP

Das EP hat am 13. Juni 2023 über die Verordnung und Richtlinie des E-Evidence Pakets abgestimmt. Die BRAK hatte wie zahlreiche andere Organisationen während des über fünf Jahre laufenden Gesetzgebungsverfahrens erhebliche rechtsstaatliche Bedenken geäußert.

23.06.2023Newsletter

Beide Trilogergebnisse wurden nun vom EP angenommen. Künftig sollen nationale Behörden berechtigt sein, Diensteanbieter in anderen Mitgliedstaaten direkt zu kontaktieren und zur Herausgabe bzw. Sicherung von Daten aufzufordern. Dieser Mechanismus war von Beginn des Gesetzgebungsverfahrens an aufgrund grundrechtlicher und datenschutzrechtlicher Erwägungen auf harsche Kritik gestoßen, die obligatorische Notifizierung des Staates des Diensteanbieters wurde u. a. durch die BRAK gefordert. Nun sollen diese im Fall von Inhalts- und Verkehrsdaten informiert werden, davon sind jedoch Ausnahmen vorgesehen. Nicht erfasst wird der Zugriff auf Teilnehmerdaten, sowie Fälle, in denen die Straftat im anderen Staat begangen wurde und die betroffene Person dort wohnhaft ist.

Nun muss der Rat die Texte annehmen, dann können sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.

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