Neue EU-Vorschriften zu Strafen von Verstößen gegen EU-Sanktionen in Kraft – EP/Rat
Am 19. Mai 2024 sind die neuen Vorschriften zur Harmonisierung von Straftaten und Strafen für Verstöße gegen EU-Sanktionen in Kraft getreten.
Damit wird sichergestellt, dass Verstöße gegen EU-Sanktionen in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen strafrechtlich verfolgt werden können. Enthalten ist eine Liste von Straftaten im Zusammenhang mit der Umgehung von Sanktionen und auch gemeinsame Standards für Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen.
Die BRAK hatte sich in einer Stellungnahme kritisch zu dem anfänglichen Richtlinienvorschlag geäußert, da dieser die Rechtsberatung pönalisierte und das Mandatsgeheimnis gefährdete. Nach dem jetzt verabschiedeten Text wird das Berufsgeheimnis jedoch gewahrt, es sei denn, der Anwalt oder die Anwältin beteiligt sich vorsätzlich am Verstoß gegen die restriktive Maßnahme, die Rechtsberatung erfolgt zum Zwecke eines Verstoßes bzw. der Anwalt hat positive Kenntnis darüber, dass der Mandant einen Verstoß beabsichtigt.
Die Richtlinie muss bis zum 20. Mai 2025 in nationales Recht umgesetzt werden.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung der Kommission (Mai 2024)
- Richtlinie (EU) 2024/1226 des EP und des Rates (Mai 2024)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 04/2023 (Januar 2023)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 02/2024, 01/2023, 22/2022, 18/2022