Anwalt in Haft – Türkei
Am 19. Juni 2025 ist der Anwalt des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu, Mehmet Pehlivan, erneut verhaftet worden. Die BRAK hatte das Vorgehen gegen die türkische Anwaltschaft bereits in der Vergangenheit vehement kritisiert.
Im März war İmamoğlu wenige Tage bevor er seine Kandidatur für die nächste Präsidentschaftswahl im Jahr 2028 ankündigen konnte, aufgrund von Korruptionsvorwürfen inhaftiert worden. Pehlivan war bereits am 27. März 2025 für vierundzwanzig Stunden auf Grundlage von Regelungen zur Geldwäscheprävention verhaftet worden. Nun weigerte sich Pehlivan, im Korruptionsfall auszusagen, da die dafür erforderliche Erlaubnis des Justizministeriums gefehlt habe. Daraufhin wurde er wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation verhaftet. Dieses Vorgehen wurde in der Anwaltschaft massiv aufgrund rechtsstaatlicher Bedenken, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Identifizierung des Anwalts mit seinem Mandanten, kritisiert.
Derzeit steht der gesamte Vorstand der Istanbuler Anwaltskammer vor einem Strafgericht wegen Vorwürfen „terroristischer Propaganda“ und „öffentlicher Verbreitung irreführender Informationen“. Die Anwaltskammer hatte in einem Statement zu einer unparteiischen und wirksamen Untersuchung der Umstände im Zusammenhang mit dem Tod von zwei kurdischen Journalisten durch türkische Drohnen in Syrien aufgerufen. Die BRAK nahm als Prozessbeobachterin an bisher erfolgten Anhörungen teil. Vor dem Strafverfahren war der Vorstand aufgrund derselben Tatsachen in einem Zivilverfahren des Amtes enthoben worden.
Weiterführender Link:
- Presseerklärung der BRAK v. 24.03.2025 „Angriff auf türkische Anwaltschaft: Terror? Ja, gegen die Anwaltschaft!“
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 11/2025, 4/2025