Konsultation über Vorratsdatenspeicherung – KOM
Die Europäische Kommission führt noch bis zum 12. September 2025 eine Konsultation zur Vorratsdatenspeicherung durch Diensteanbieter für Strafverfahren durch. Die Unterschiede in den Regelungsrahmen der Mitgliedstaaten erschwerten demnach eine effektive Bekämpfung von Straftaten.
Heutzutage hätten beinahe alle Straftaten eine digitale Komponente, mehr als 85% der Ermittlungsverfahren benötigten Zugriff auf digitale Beweismittel. Zudem würden durch die Zersplitterung des Regulierungsrahmens auch in mehreren Mitgliedstaaten agierende Diensteanbieter behindert.
Nach einer Reihe von allgemeinen Fragen zur Aufklärung von Straftaten im digitalen Zeitalter beziehen sich die Fragen auf die künftige Speicherung von Metadaten, die Kohärenz und den Mehrwert solcher EU-Regelungen sowie auf Risiken und die Grundrechtsrelevanz solcher Maßnahmen. Schließlich wird gefragt, ob eine Begrenzung auf bestimmte Diensteanbieter oder bestimmte Straftaten gewünscht würde.
Die Rückmeldungen sollen in ein Arbeitsdokument der Dienststellen einfließen, welches für das erste Quartal 2026 geplant ist. Dieses soll der Vorbereitung eines Harmonisierungsrechtsaktes dienen. Die von der Kommission vor zwei Jahren eingesetzte High-Level-Gruppe Zugang zum Datenschutz für Strafverfolgungsbehörden hatte einen harmonisierten EU-Rahmen zur Vorratsdatenspeicherung bereits im vergangenen Jahr in ihre Empfehlungen bzw. ihren Abschlussbericht aufgenommen, die Kommission hatte dies sodann in ihrer Strategie für die innere Sicherheit aufgegriffen.
Weiterführende Links:
- Konsultation der Europäischen Kommission (EN) (Juni 2025)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 10/2025, 07/2025, 22/2024