Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 19/2025

Konsultation zu Durchführungsverordnung zur Cyberresilienzverordnung – KOM

Die Europäische Kommission führt bis zum 13. November 2025 eine Konsultation zum Entwurf einer Durchführungsverordnung zur Cyberresilienzverordnung durch.

06.11.2025Newsletter

Ziel der Cyberrsilienzverordnung ist es, die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen zu erhöhen. Hersteller derartiger Produkte sind unter anderem dazu verpflichtet, den zuständigen nationalen Behörden und EU-Behörden die Ausnutzung von Schwachstellen oder anderen Sicherheitsvorkehrungen zu melden, soweit sie für die Online-Sicherheit relevant sind. Über eine dafür geschaffene Plattform gelangt die Meldung zunächst an ein nationales Reaktionsteam, welches die Meldung an die Reaktionsteams anderer Mitgliedstaaten weiterleitet. Die Cyberresilienzverordnung regelt Ausnahmen von dieser Meldungskette für Sondersituationen, in denen die Information an die Reaktionsteams anderer Mitgliedstaaten verzögert werden darf. Der nun vorgelegte Entwurf der Durchführungsverordnung konkretisiert die Kriterien für derartige Verzögerungen.

Weiterführende Links: