Konsultationen zu Europol und Eurojust – KOM
Die Europäische Kommission führt bis zum 15. Januar 2026 eine öffentliche Konsultation zur Europol-Verordnung durch. Dabei soll einerseits die aktuelle Verordnung evaluiert und andererseits eine mögliche Überarbeitung des Mandats von Europol vorbereitet werden.
Dadurch soll die Behörde künftig besser auf neue Bedrohungen wie hybride Angriffe und Informationsmanipulation reagieren können. Feedback wird eingeholt zu den Aspekten Wirksamkeit der bestehenden Verordnung sowie deren Kosten, Nutzen und Effizienz, Relevanz der Ziele und Tätigkeiten von Europol sowie deren Kohärenz mit den politischen Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten, EU-Mehrwert der Verordnung sowie ihre Auswirkungen auf die Grundrechte und -freiheiten. Hinsichtlich einer künftigen Mandatserweiterung werden Rückmeldungen zu spezifischen politischen Maßnahmen erbeten, darunter beispielsweise neue Regelungen zum Informationsaustausch oder eine konkrete Mandatserweiterung auf die oben genannten Kriminalitätsbereiche.
Ferner sondiert die Kommission bis zum 25. November 2025 zur Eurojust-Verordnung. Interessenträger sind dazu aufgerufen, Feedback zu wahlweise nichtlegislativen Änderungen, technischen Anpassungen oder einer umfassenden Mandatserweiterung zu geben. Eurojust solle in die Lage versetzt werden, proaktiv zu handeln, statt hauptsächlich auf Unterstützungsersuchen der EU-Mitglieder zu reagieren. Außerdem soll die Zusammenarbeit mit anderen Agenturen und Ämtern aus dem JI-Bereich verbessert werden. Eurojust sei zudem nicht hinreichend ausgestattet, um auf die zunehmend internationale Dimension organisierter Kriminalität zu reagieren. Ferner müssten die Governance- und Entscheidungsprozesse klarer gestaltet werden.
Weiterführende Links:
- Konsultation zur Europol-Verordnung (EN) (Oktober 2025)
- Sondierung zur Eurojust-Verordnung (EN) (Oktober 2025)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 14/2025, 1/2021