Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 21/2025

Billigung der EU-Liste sicherer Herkunftsländer – EP

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten (LIBE) des EP hat am 3. Dezember 2025 die Erstellung einer EU-weiten Liste sicherer Herkunftsländer gemäß Kommissionsvorschlag angenommen. Die Liste umfasst Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Kosovo, Indien, Marokko und Tunesien.

05.12.2025 Newsletter

EU-Beitrittskandidaten sollen ebenfalls als sichere Herkunftsländer gelten, solange keine besonderen Umstände, wie beispielsweise die Aktivierung des vorübergehenden Schutzes (wie aktuell im Fall der Ukraine), eine EU-weite Asylanerkennungsquote von über 20% oder Wirtschaftssanktionen aufgrund von Verletzungen der Grundrechte und -freiheiten dagegen sprechen.

Die Kommission soll dazu verpflichtet werden, die Situation in den entsprechenden Ländern zu überwachen und bei einer Änderung zu reagieren. Die Einstufung als sicheres Herkunftsland soll im Bedarfsfall ausgesetzt werden können. Mitgliedstaaten dürfen auf nationaler Ebene zusätzliche Herkunftsländer benennen. Die Listen sicherer Herkunftsländer sollen bereits vor dem Inkrafttreten der EU-Asylvorschriften im Juni 2026 anwendbar sein.

Im nächsten Schritt muss das Plenum zustimmen und die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat beschließen.

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