Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 21/2025

Vereinfachungspaket für den Digitalbereich „digitaler Omnibus“ – KOM

Die Europäische Kommission hat am 19. November 2025 ein Vereinfachungspaket für die Digitalgesetzgebung – genannt „Digital Omnibus“ – veröffentlicht. Im Zentrum des Pakets stehen die Vorschläge zu einer allgemeinen Digital-Omnibus-Verordnung, welche zu einer Deregulierung in den Bereichen Datenschutz, Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz führen soll, und der Vorschlag für eine Änderungsverordnung zum KI-Rechtsakt (AI Act).

05.12.2025 Newsletter

Der Vorschlag für die Digital-Omnibus-Verordnung sieht die Änderung elf bestehender Rechtsakte vor. Darunter sind die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Datengesetz (sog. Data Act), und Cybersicherheitsnormen wie die NIS-2-Richtlnie. Rechtsakte wie der Data Governance Act und die Open-Data-Richtlinie sollen in ein gemeinsames Regelwerk im Rahmen eines reformierten Data Act überführt werden.

Der Vorschlag für die Änderungsverordnung zum KI-Rechtsakt beabsichtigt eine abgeschwächte Anwendung der Regelungen in Bezug auf Hochrisiko-KI hinsichtlich kleiner und mittelgroßer Unternehmen sowie eine spätere Einführung der Anwendbarkeit.

Darüber hinaus sind in dem Paket eine Mitteilung für eine Strategie für eine Datenunion, ein Verordnungsvorschlag für eine Europäische Unternehmensbrieftasche und Empfehlungen zur Vertragsgestaltung enthalten mit dem Ziel, den Datenzugang und die Datennutzung zu erleichtern.

Schließlich hat die Kommission zudem eine öffentliche Konsultation gestartet, um weitere Vereinfachungs- und Deregulierungsmöglichkeiten im Bereich der Digitalgesetzgebung abzustimmen. Interessenträger können sich daran bis zum 11. März 2026 beteiligen.

Parallel dazu führt die Kommission jeweils eine Konsultation zu ihrem Vorschlag für eine allgemeine Digital-Omnibus-Verordnung und ihrem Vorschlag für eine Digital-Omnibus-Verordnung für KI durch. Rückmeldungen hierzu sind bis zum 27. Januar 2026 möglich.

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