Internationale Rechtshilfe

Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen

Die BRAK stellt in ihrer Stellungnahme zum neuen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für ein Gesetz zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) entscheidende Schwächen im Vergleich zum Vorgängerentwurf der alten Bundesregierung fest. Der vorangehende Entwurf ist dem Diskontinuitätsgrundsatz zum Opfer gefallen.

19.01.2026Europa

Der neue Entwurf bietet insbesondere einen weniger effektiven Rechtsschutz. Mit Blick auf die wachsende Zahl von EU-Rechtsakten zur Zusammenarbeit in Strafsachen und die Vertragsverletzungsverfahren bezüglich der Vollstreckung Europäischer Haftbefehle, ist gerade die Absicherung subjektiver Rechte unabdingbar. Dies ist beispielsweise im Fall Maja T. sehr deutlich geworden:

Ungarn hatte gegen die non-binäre deutsche Staatsangehörige Maja T. aufgrund der Beschuldigung, sich mit Linksextremen verabredet und mit diesen in Ungarn Rechtsextremisten tätlich angegriffen zu haben, einen Europäischen Haftbefehl erlassen. Ihre Auslieferung nach Ungarn wurde durch das Kammergericht Berlin trotz der prekären Situation für queere Personen in ungarischen Haftanstalten für zulässig erklärt, woraufhin sie das in einem solchen Fall einzig verfügbare Rechtsmittel, die Verfassungsbeschwerde, einlegte.

Die BRAK kritisiert dementsprechend den im neuen Entwurf minimierten Rechtsbehelf
gem. § 84 und § 161 IRG-RefE und das stark eingeschränkte Recht auf persönliche Anhörung nach §§ 76 Abs. 2 und 80 Abs. 3 IRG-RefE sowie die damit systematisch verbundene Rückkehr zur besonders kritischen Vermengung von Haft- und Zulässigkeitsentscheidungen. Weiterhin hält die BRAK an ihrer bereits bezüglich des vorherigen Entwurfs geäußerten Kritik fest, dass das Fehlen eines Rechtsmittels oder sonstigen Rechtsbehelfs zur Bestellung eines Rechtsbeistands bei belastenden Entscheidungen des Oberlandesgerichts unvereinbar mit einem effektiven Rechtsschutz sei.

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Erstveröffentlichung: 15.01.2026