Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 5/2024

BRAK fordert erneut mehr Videoverhandlungen und digitale Dokumentation im Strafprozess

Mit dem Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik und dem Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz werden zwei wichtige Vorhaben derzeit im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beraten. Die BRAK macht sich erneut dafür stark, sowohl Videoverhandlungen in Zivil- und Fachgerichten als auch die digitale Dokumentation strafgerichtlicher Hauptverhandlungen zeitnah einzuführen. Sie appelliert an die Länder, die Digitalisierung nicht zu blockieren.

06.03.2024Newsletter

Mit dem Mitte November vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten soll erreicht werden, dass Gerichte häufiger Videoverhandlungen durchführen. Der Bundesrat hat das Vorhaben in seiner Sitzung am 15.12.2023 in den Vermittlungsausschuss verwiesen, ebenso wie das umstrittene und ebenfalls Mitte November vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG).

Gegenwärtig berät daher der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat sowohl über den Gesetzentwurf zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik und als auch über den Entwurf für das Hautpverhandlungsdokumentationsgesetz. In seiner Sitzung am 21.2.2024 hat der Ausschuss die Beratungen zu beiden Gesetzesvorhaben vertragt; sie werden am 20.3.2024 fortgesetzt.

Die BRAK hatte sich bereits im Vorfeld der Bundesratssitzung mit mehreren Stellungnahmen dafür eingesetzt, Videokonferenztechnik verstärkt in den Verfahren vor den Zivil- und Fachgerichten einzusetzen. Zudem fordert sie seit Langem eine digitale Dokumentation strafgerichtlicher Hauptverhandlungen. Mit Blick auf die Sitzung des Vermittlungsausschusses am 20.3.2024 hat die BRAK ihre Forderungen nach Digitalisierung sowohl in Bezug auf die Zivil- und Fachgerichte als auch in Bezug auf die Dokumentation strafgerichtlicher Hauptverhandlungen erneut bekräftigt. Sie appelliert daran, die vorhandenen technischen Möglichkeiten im Sinne der Rechtssicherheit zu nutzen und die beiden wichtigen Gesetzesvorhaben nicht an grundsätzlicher Ablehnung scheitern zu lassen.

Weiterführende Links:

Hintergrund:

Umfassende Reformvorschläge für das Strafrecht und den Strafprozess angesichts der Digitalisierung hat der BRAK-Ausschuss StPO vorgelegt. Sie sind in BRAK-Mitt. 2024, 12 dokumentiert und wurden als Stellungnahme Nr. 1/2024 veröffentlicht.

Zur Digitalisierung in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten hat die BRAK sich ebenfalls umfassend geäußert, unter anderem im Positionspapier „Digitales Rechtssystem“ (Stellungnahme Nr. 60/2021).