Schritte gegen Europol-Verordnung – EDSB
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat rechtliche Schritte gegen die neue Europol-Verordnung unternommen, da diese die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit des EDSB gefährde.
Zwei Vorschriften werden angegriffen, diese betreffen den Umgang von Europol mit persönlichen Daten. Art. 74 a und 74 b lassen rückwirkend die Verarbeitung großer Datensätze durch Europol ohne festgestellte Verbindung zu strafbaren Handlungen zu. Der EDSB hatte solche Praktiken bereits im Januar 2022 gerügt, mit den neuen Vorschriften, welche am 28. Juni 2022 in Kraft traten, haben sie rückwirkend eine Rechtsgrundlage erhalten und damit die Stellungnahme des EDSB übergangen. Dies wirke sich auf dessen Unabhängigkeit aus und gefährde die Rechtssicherheit im Hinblick auf den Schutz der Rechte einzelner in einem hochsensiblen Bereich.
Nun muss der EuGH entscheiden.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des EDSB (EN) (September 2022)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 11/2022, 9/2022, 1/2022