Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 14/2023

SLAPP: Bericht im Plenum angenommen – EP

Das Plenum des EP hat am 11. Juli 2023 seine Position zu dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zum Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern vor offenkundig unbegründeten und missbräuchlichen Gerichtsverfahren (SLAPPs) mit 498 zu 33 Stimmen bei 105 Enthaltungen angenommen.

20.07.2023Newsletter

Das EP fordert und fokussiert in seinem Bericht die Intensivierung der Unterstützungsmaßnahmen für potentielle "SLAPP-Opfer". Dem dient u. a. der Vorschlag der Einführung einer vollumfänglichen Kostenerstattung für SLAPP-Beklagte: Die Mitgliedstaaten sollen unabhängig bestehender nationaler Kostenfixierungen eine vollumfängliche Erstattung entstehender Kosten – notfalls in Form eines Schadensersatzanspruchs – gewährleisten. Der Rat verweist in seiner Allgemeinen Ausrichtung wiederum weitestgehend auf die Grenzen der nationalen Vorschriften, nicht nur im Hinblick auf die Kostentragung, sondern auch die Möglichkeit der nachträglichen Klageänderung und vorzeitigen Verfahrenseinstellung.

Weiter strengt das EP an, dass die Mitgliedstaaten zum einen Schulungen für Richter und Angehörige der Rechtsberufe einführen, um für den Umgang mit missbräuchlichen Klagen zu sensibilisieren und zum anderen zentrale Anlaufstellen für Opfer von SLAPP-Klagen einrichten. Diese sollen ein spezialisiertes nationales Netzwerk u. a. von Anwälten und Psychologen umfassen und als Beratungs- und Informationsstellen fungieren.

Das EP fordert weiter nicht nur eine Ausweitung des Anwendungsbereiches, sondern auch des schützenswerten Adressatenkreises: Demnach soll ein grenzüberschreitender Bezug auch dann gegeben sein, wenn die Teilnahme am öffentlichen Diskurs über das Internet, z. B. im Wege sozialer Medien etc. erfolgt. In den Kreis der schützenswerten Personen inkludiert der Bericht auch diejenigen natürlichen oder juristischen Personen, die sich unmittelbar oder auch mittelbar durch Unterstützung und Zurverfügungstellung von Waren oder Dienstleistungen öffentlich beteiligen – auch die Anwaltschaft wird in den Kreis der zu schützenden Personen aufgenommen und soll im Wortlaut direkte Erwähnung finden.

Zugleich hält das EP jedoch weiter daran fest, dass Berufsverbände – unter Achtung der Unabhängigkeit der Organe der Rechtspflege – Regelungen für das Verhalten der Angehörigen von Rechtsberufen einführen, um von der Einleitung missbräuchlicher Klagen gegen öffentliche Beteiligung abzuhalten und abzuschrecken.

Da der Rat seinen Standpunkt zu dem Richtlinienentwurf bereits am 9. Juni 2023 festgelegt hat, geht es im nächsten Schritt in die Trilogverhandlungen zwischen Rat, EP und der Kommission.

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