Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 7/2023

Entschließung zum Rechtsstaatlichkeitsbericht 2022 – EP

Das EP hat am 30. März 2023 in einer Entschließung die Neuerungen im Rechtsstaatlichkeitsbericht 2022 begrüßt, aber insbesondere mit Blick auf Untersuchungsumfang und Methodik des Berichts Verbesserungsbedarf angemahnt.

13.04.2023Newsletter

Der jährlich von der Europäischen Kommission herausgegebene Rechtsstaatlichkeitsbericht untersucht in allen EU-Mitgliedstaaten die Lage der Justizsysteme, den Antikorruptionsrahmen, den Medienpluralismus und institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung. Wie bereits in den Jahren zuvor hatte sich auch die BRAK an einer Konsultation der Kommission zum Bericht 2022 beteiligt.

In ihrer Entschließung weisen die Abgeordneten auf besorgniserregende Entwicklungen in einigen Mitgliedstaaten hin. So seien die für den Erhalt der Unabhängigkeit der Richterschaft entscheidenden nationalen Justizräte teils zunehmend politisiert. Zudem seien Pressefreiheit, Medienpluralismus und Sicherheit von Journalisten in einigen Mitgliedstaaten zunehmend in Gefahr. Positiv hervorzuheben seien die neuen länderspezifischen Empfehlungen im Bericht. Für eine effektive Umsetzung seien diese indes zu unbestimmt. Es fehle an klar messbaren sachlichen und zeitlichen Vorgaben. Zudem fehle es an länderspezifischen Empfehlungen in Bezug auf den Einsatz von Spyware wie Pegasus und Predator durch einzelne Mitgliedstaaten, die auch gegen Rechtsanwälte eingesetzt worden sei und u. a. die Demokratie und den Rechtsstaat untergraben könne.

Im Übrigen wird angemahnt, den Untersuchungsumfang des Berichts auf alle in Art. 2 EUV geschützten Grundwerte auszudehnen. Die Inhalte des Berichts sollen der Aktivierung bestehender Rechtstaatlichkeitsinstrumente der EU dienen. Insbesondere ruft das EP die Kommission dazu auf, den Bericht unmittelbar mit dem Konditionalitätsmechanismus zu verknüpfen. Wie bereits mehrfach in der Vergangenheit schlägt das EP darüber hinaus vor, ein unabhängiges Expertengremium einzusetzen, das in Kooperation mit der EU-Grundrechteagentur den Rat, die Kommission und das Parlament zu Rechtsstaatsfragen berät.

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