Bericht zum Rechtsstaatlichkeitsbericht 2024 – EP
Das Plenum des EP hat am 18. Juni 2025 einen Bericht zum Rechtsstaatlichkeitsbericht 2024 der Europäischen Kommission verabschiedet. Dabei wird das Fortbestehen zahlreicher Bedrohungen für die Rechtsstaatlichkeit in der Union angeprangert und insbesondere auch ein stärkerer Schutz von Menschenrechtsverteidigern, zu denen auch Anwälte zählen können, gefordert.
Der mit der großen Mehrheit von 405 Ja-Stimmen angenommene Bericht bewertet den Rechtsstaatlichkeitsbericht 2024 der Kommission, auch im Hinblick auf den erwarteten Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025. Das EP hebt dabei die Bedeutung von Grundpfeilern für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, wie die Unabhängigkeit der Justiz, eine effektive Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und eine funktionierende Zivilgesellschaft hervor. Eine Demokratie lebe unter anderem von einem effektiven Zugang zur Justiz.
Angesichts zahlreicher und wachsender Bedrohungen dieser Grundpfeiler sei es geboten, dass die Kommission die bestehenden Instrumente mit Nachdruck durchsetze. Insbesondere müssten finanzielle Sanktionen, beispielsweise durch Nutzung der Rechtsstaatskonditionalität, mit Nachdruck vorangetrieben werden. Der Rat wird aufgefordert, auch angesichts von Maßnahmen gegen LGBTIQ+-Personen das Artikel-7-Verfahren gegen Ungarn voranzutreiben. Auch die Nutzung von Spionagesoftware in Italien wird explizit an den Pranger gestellt.
Im Juli 2025 wird die Veröffentlichung des Rechtsstaatlichkeitsberichts 2025 durch die Kommission erwartet. An der entsprechenden Konsultation der Kommission hatte sich die BRAK, wie in jedem Jahr, im Wege einer Stellungnahme beteiligt und sich zudem gemeinsam mit ihren europäischen Partnern im Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) gegenüber der Kommission positioniert.
Weiterführende Links:
- Presseerklärung des EP (Juni 2025)
- Entschließung des EP (Juni 2025)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 1/2025 (EN) (Januar 2025)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 10/2025, 3/2025, 21/2024