Konsultationen zur Grundrechtecharta und zur Rolle der Zivilgesellschaft – KOM
Die Europäische Kommission führt derzeit zwei Konsultationen mit Grundrechtsbezug durch, die sich auch an Rechtsanwälte richten. Dabei geht es um die die Anwendung der Grundrechtecharta in der Union bzw. um die Rolle der Zivilgesellschaft u. a. beim Schutz von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Ziel der ersten Konsultation ist die Bewertung, inwiefern die im Jahr 2020 angenommene Strategie der Kommission zur verstärkten Anwendung der Grundrechtecharta in der EU wirksam ist. Eine verstärkte Anwendung soll insbesondere auch Menschenrechtsverteidigern, zu denen auch Rechtsanwälte zählen können, zugutekommen. Angestrebt wird auch, die Einbindung der Charta in die Aus- und Fortbildung der Rechtsberufe zu stärken. Die Kommission nimmt noch bis zum 8. Juli 2025 Stellungnahmen entgegen.
Die Konsultation zur Rolle der Zivilgesellschaft hat ebenfalls u. a. Menschenrechtsverteidiger im Blick. Ziel der EU-Strategie für die Zivilgesellschaft ist es insbesondere, der Zivilgesellschaft als Teil des Systems der demokratischen Gewaltenteilung gute Rahmenbedingungen für Aktivitäten zur Förderung und Verteidigung von Grundrechten, Rechtsstaatlichkeit und anderen Werten der Union zu schaffen. Stellungnahmefrist dieser Konsultation ist der 5. September 2025.
Weiterführende Links:
- Konsultation zur Anwendung der Grundrechtecharta (Juni 2025)
- Konsultation zur EU-Strategie für die Zivilgesellschaft (EN) (Juni 2025)
- Aufforderung zur Stellungnahme zur Anwendung der Grundrechtecharta (Juni 2025)
- Aufforderung zur Stellungnahme zur EU-Strategie für die Zivilgesellschaft (Juni 2025)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 02/2024, 17/2022