Kein Entweder-Oder: Die Anwaltschaft verteidigt den Rechtsstaat
Am 25.10.2026 stand der European Lawyers’ Day unter dem Motto „Sicherheit und Freiheit: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Wächter gegen Machtmissbrauch“. Seit 2014 ruft der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) an diesem Aktionstag dazu auf, die essenzielle Bedeutung der Anwaltschaft für den Rechtsstaat sichtbar zu machen.
Die Botschaft des diesjährigen der European Lawyers’ Day stellt klar heraus: Sicherheit und Freiheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Beide Wertsäulen bedingen einander und ruhen auf demselben Fundament – der Rechtsstaatlichkeit.
Sicherheit braucht Freiheit – und umgekehrt
CCBE-Präsident Roman Završek versteht das Motto als Plädoyer gegen eine gefährliche Scheinalternative. Ohne Freiheit drohe Sicherheit in bloße staatliche Kontrolle umschlagen; ohne Sicherheit wiederum werde Freiheit brüchig, gibt Završek anlässlich des European Lawyers’ Day zu bedenken.
Gerade in Zeiten geopolitischer und gesellschaftlicher Unsicherheiten wachse jedoch die Versuchung, rechtsstaatliche Sicherungen als Belastung oder Hindernis zu begreifen. Verfahren gelten dann schnell als zu langsam, Beschuldigtenrechte als zu weitgehend oder gerichtliche Kontrollen als zu streng.
Doch der Rechtsstaat müsse sich gerade dann bewähren, so Završek, wenn der Staat seine Macht besonders intensiv ausübt. Der freie Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung, das Anwaltsgeheimnis, die Unschuldsvermutung und ein wirksamer Rechtsschutz sind keine bürokratischen Formalien. Sie stellen sicher, dass staatliche Eingriffe überprüfbar bleiben. Das stärkt letztlich auch die Strafjustiz selbst: Nur faire Verfahren und rechtmäßig erlangte Beweise schaffen tragfähige Urteile und nachhaltiges öffentliches Vertrauen.
Europaratskonvention: Ratifikation stoppt auf EU-Ebene
Ein zentrales Instrument zur Absicherung dieser Werte ist die 2025 verabschiedete Konvention des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs – das erste völkerrechtlich verbindliche Abkommen dieser Art. Es soll Unabhängigkeit, Berufsrechte und die Vertraulichkeit anwaltlicher Arbeit international garantieren.
Deutschland hat das Abkommen am 26.1.2026 unterzeichnet. Zum Inkrafttreten sind mindestens acht Ratifikationen erforderlich. Obwohl bis Oktober 2026 bereits 34 Staaten gezeichnet haben, steht die erste formelle Ratifikation noch aus.
Die BRAK und der DAV üben hierzu deutliche Kritik: Die EU-Kommission blockiere derzeit die Mitgliedstaaten und halte sie von der Finalisierung ab, solange die EU der Konvention nicht selbst beigetreten ist. BRAK und DAV fordern die Kommission nachdrücklich auf, den Weg unverzüglich freizumachen.
BRAK fordert Verankerung im Grundgesetz
Auch auf nationaler Ebene sieht die Anwaltschaft Handlungsbedarf. Die Hauptversammlung der BRAK sprach sich einstimmig dafür aus, den unabhängigen anwaltlichen Beistand ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern – konkret durch eine Ergänzung des Art. 19 GG.
Während die Rechtsschutzgarantie gegen staatliches Handeln Verfassungsrang genießt (Art. 19 Abs. 4 GG), sind die Unabhängigkeit und die freie Selbstverwaltung der Anwaltschaft bislang nur einfachgesetzlich geregelt. Sie könnten theoretisch mit einfacher parlamentarischer Mehrheit eingeschränkt werden. Eine Verfassungsänderung soll den freien Zugang zu unabhängiger Vertretung dauerhaft sichern und verhindern, dass die freie Anwaltschaft jemals durch staatlich gelenkte Strukturen ersetzt werden kann.
Die Macht an das Recht binden
Der European Lawyers’ Day 2026 unterstreicht: Anwältinnen und Anwälte verteidigen nicht nur Einzelinteressen. Als unabhängiges Organ der Rechtspflege halten sie die staatliche Macht an das Recht gebunden. Freiheitliche Sicherheit gibt es nur mit einer starken, unabhängigen Anwaltschaft.
Weiterführende Links:
European Lawyers Day’ 2026 – “Security and Freedom: Lawyers as Guardians Against the Abuse of Power”
Article by Roman Završek, CCBE President, for the European Lawyers’ Day 2026, 25 October 2026
Schreiben an Kommissionspräsidentin von der Leyen v. 18.06.2026 (Positionierung der EU zur Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs)
Presseerklärung der BRAK Nr. 11/2026 v. 25.06.2026 (Deutsche und französische Anwaltschaften appellieren an EU-Kommission, Blockade aufzugeben)
Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 02/2026 (zu Konvention zum Schutz der Anwaltschaft von Deutschland unterzeichnet – Europarat)
Der lange Weg zur Konvention des Europarats (Jönsson/Nitschke, BRAK-Magazin 1/2026, 12, Interview mit Laurent Pettiti)
Art. 19 V GG - DER TALK | Symbolpolitik oder Sicherheitsnetz? (Video des Talks v. 23.04.2024 im Rahmen der Veranstaltung “Rechtsstaat braucht Rückgrat”)
Rechtsstaat braucht Rückgrat – und eine unabhängige Anwaltschaft (Wessels, BRAK-Mitt. 2/2026, 91)
Presseerklärung der BRAK 16/2025 v. 10.12.2025 (Appell an den Bundesrat: Wir brauchen eine grundgesetzliche Regelung!)
Presseerklärung der BRAK 12/2025 v. 18.11.2025 (Appell an die Länder: Der Zugang zum Recht muss ins Grundgesetz)
Positionspapier zur Verankerung unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz (BRAK, 19.09.2025)
Presseerklärung der BRAK 9/2025 v. 19.09.2025 (Zugang zum Recht ins GG!)
Jedermann hat das Recht… (Wessels, BRAK-Mitt. 5/2025, 315)