Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026 der EU-Kommission veröffentlicht
Der jährliche Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Kommission untersucht Justizsysteme, Korruption, Medienfreiheit und institutionelle Fragen in allen Mitgliedstaaten. Am 17.7.2026 veröffentlichte die Kommission den Bericht 2026. Deutschland schneidet darin insgesamt gut ab, erhält aber auch Empfehlungen zur Verbesserung.
Die Europäische Kommission hat am 17.7.2026 den siebten Jahresbericht über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht. In dem jährlich erscheinenden, nicht bindenden Rechtsstaatlichkeitsbericht fasst sie Entwicklungen in den Bereichen Justizsysteme, Antikorruptionsrahmen, Medienpluralismus und institutionelle Fragen in Bezug auf die Gewaltenteilung zusammen. Der Bericht bewertet die Gesamtsituation in der Union. Darüber hinaus analysiert er in separaten Kapiteln die Situation in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten und gibt länderspezifische Empfehlungen.
Bedeutung des Berichts
Dem Rechtsstaatlichkeitsbericht kommt nach den von Kommissionspräsidentin von der Leyen im Jahr 2024 ausgegebenen politischen Leitlinien zunehmende Bedeutung bei der Vergabe von EU-Fördermitteln zu. Im Vorschlag der Kommission für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen schlägt sich dies bereits nieder. Er dient der Planung des EU-Haushalts 2028 bis 2034 und wird derzeit zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament ausgehandelt. Die Feststellungen im Rechtsstaatlichkeitsbericht sollen eine wesentliche Rolle für die Verteilung von rund der Hälfte aller Haushaltsmittel spielen.
Rechtsstaats-Situation in Deutschland
In Bezug auf die Digitalisierung der Justiz attestiert die Kommission Deutschland erhebliche Fortschritte im Vergleich zum vorgehenden Bericht. Sie empfiehlt insoweit die konsequente Umsetzung des Pakts für den Rechtsstaat, auch hinsichtlich personeller Ressourcen. Positiv bewertet die Kommission außerdem die Effizienz der Justiz. Deren Unabhängigkeit wird in der Bevölkerung und bei Unternehmen weiterhin als hoch wahrgenommen.
Die Korruption im öffentlichen Sektor wird weiterhin und seit Jahren konstant als relativ gering wahrgenommen. Nach dem Korruptionswahrnehmungsindex 2025 von Transparency International liegt Deutschland EU-weit auf Platz 6 und weltweit auf Platz 7. Verbesserungspotenzial sieht der Bericht aber unter anderem beim Lobbyregister, beim Hinweisgeberschutz und bei Offenlegungspflichten von Abgeordneten.
Recht gut schneidet Deutschland auch in Bezug auf Medienpluralismus und Medienfreiheit ab. Moniert wird jedoch, wie im vorangegangenen Bericht, das Fehlen eines presserechtlichen Auskunftsanspruchs auf Bundesebene. Zudem wird die Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie thematisiert; unmittelbar vor Veröffentlichung des Rechtsstaatlichkeitsberichts leitete die Kommission hierzu ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein.
Der Länderbericht geht dabei sehr detailliert auf gesetzgeberische Initiativen sowie auf organisatorische und institutionelle Maßnahmen ein. Er gibt konkrete Empfehlungen, wie in den jeweiligen Bereichen Verbesserungen erzielt werden können.
Anwaltsspezifische Aspekte im Bericht
Wie im Vorjahr betont die Kommission die wichtige Rolle einer unabhängigen Anwaltschaft für den Erhalt und der Förderung der Rechtsstaatlichkeit, ebenso wie die Bedeutung von Hilfen für nicht hinreichend vermögende Rechtssuchende für den Zugang zum Recht.
Die Kommission erwähnt außerdem erneut die Konvention des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs. Allerdings ist es derzeit gerade die Kommission selbst, welche die Ratifizierung der Konvention durch die Mitgliedstaaten blockiert. Hiergegen hatten sich zuletzt die Spitzenorganisationen der deutschen und der französischen Anwaltschaft in einem gemeinsamen Appell an die Kommissionspräsidentin gewandt.
Sicht der Anwaltschaft findet Gehör
In die Erstellung des Berichts werden unterschiedliche Interessenträger und Institutionen eingebunden. Auch die BRAK hatte sich mit einer Stellungnahme eingebracht. Darin setzte sie sich für den Schutz der anwaltlichen Unabhängigkeit, des Berufsgeheimnisses und andere anwaltliche Kernwerte zur Gewährleistung des rechtsstaatlich gebotenen Zugangs zum Recht für jedermann ein; sie thematisierte insbesondere den Vorschlag der BRAK-Hauptversammlung für eine entsprechende Ergänzung des Grundgesetzes.
Zudem wirkte die BRAK an einer gemeinsamen europäischen Stellungnahme mit, welche vom Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) in die Konsultation der Kommission zum Rechtsstaatlichkeitsbericht eingebracht wurde.
Bei dem Länderbesuch der Kommission am 17.3.2026 hatte die BRAK sich zudem umfassend zu die Anwaltschaft betreffenden Themen und Gesetzgebungsverfahren unter rechtsstaatlichen Aspekten geäußert. Auch hier machte sie sich für den Schutz der anwaltlichen Kernwerte und des rechtsstaatlich gebotenen Zugangs zum Recht für jedermann stark. Ihre Beiträge und Ausführungen werden von der Kommission im Länderkapitel zu Deutschland an verschiedenen Stellen aufgegriffen und zitiert.
Weiterführende Links:
- Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026 – Chapeau Communication (englisch)
- Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026 – Länderkapitel Deutschland
- Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026 – Empfehlungen an alle EU-Mitgliedstaaten (englisch)
- Stellungnahme Nr. 5/2026 (zur Konsultation zum Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026)
- Nachrichten aus Brüssel 2/2026 v. 30.1.2026 (zur Konsultation zum Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026)
- Nachrichten aus Brüssel 17/2025 v. 10.10.2025 (zur Zukunft des Rechtsstaatlichkeitsberichts)
- Nachrichten aus Brüssel 14/2026 v. 16.7.2026 (zum Vertragsverletzungsverfahren wegen unterbliebener Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie)
- Presseerklärung Nr. 11/2026 (zur Blockade der Anwaltskonvention durch die EU-Kommission)
- Nachrichten aus Berlin 13/2026 v. 25.6.2026 (zur Blockade der Anwaltskonvention durch die EU-Kommission)