Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 10/2024

Beendigung des Rechtsstaatlichkeitsverfahrens gegen Polen – KOM/Rat

Die Europäische Kommission und der Rat befürworten die Beendigung des im Jahr 2017 angestoßenen Rechtsstaatlichkeitsverfahrens gegen Polen nach Art. 7 EUV.

24.05.2024Newsletter

Angesichts des von der neuen polnischen Regierung vorgelegten Aktionsplans und bereits durchgeführter legislativer und nichtlegislativer Maßnahmen wie beispielsweise des Beitritts Polens zur Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) ließ die Kommission am 6. Mai 2024 verlauten, eine eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung des Grundwerts der Rechtsstaatlichkeit i. S. v. Art. 2 EUV liege nicht mehr vor. Diese Einschätzung fand im Rat für Allgemeine Angelegenheiten am 21. Mai 2024 breite Zustimmung. Einzig Ungarn, gegen das seit 2018 ebenfalls ein Verfahren nach Art. 7 EUV läuft, kritisierte die Beendigung des Verfahrens als rein politische Entscheidung, es werde mit zweierlei Maß gemessen.

Der Rechtsstaat in Polen stand insbesondere aufgrund der Justizreformen der Vorgängerregierung unter der Führung der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) seit dem Jahr 2015 zunehmend unter Druck. Auch die Anwaltschaft in Polen hatte die Rechtsstaatlichkeitsdefizite immer wieder öffentlichkeitswirksam, auch im Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE), angeprangert und auf Schwierigkeiten und praktische Probleme bei der Ausübung ihrer Berufstätigkeit aufmerksam gemacht. Die EU reagierte auf unterschiedlichen Ebenen, z. B. mit auf Dialog ausgerichteten Initiativen im Rat der EU, mit Empfehlungen im jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht der Kommission, mit der Einleitung der ersten Stufe des Art. 7-Verfahrens sowie von zahlreichen Vertragsverletzungsverfahren und zudem mit der Einfrierung von für Polen vorgesehenen EU-Geldern u. a. auf Grundlage des 2020 geschaffenen Konditionalitätsmechanismus. Die Entscheidungen von Kommission und Rat tragen nun den Bemühungen der neuen polnischen Regierung Rechnung, den Abbau des Rechtsstaats im Zuge der Justizreformen der Vorgängerregierung rückgängig zu machen. Zuvor hatte die Kommission bereits etwa 76,5 Milliarden Euro aus dem Kohäsionsfond und etwa 6,3 Milliarden Euro aus den NextGenerationEU-Finanzmitteln für Polen freigegeben, die zuvor über längere Zeit eingefroren waren.

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