Auf Initiative der BRAK: Nichtbeanstandungserlass des BMF für Anwaltschaft
Steter Tropfen höhlt bekanntlich den Stein, wie man so schön sagt. Die andauernden Bemühungen der Bundesrechtsanwaltskammer zeigen endlich erste Erfolge.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat erfreulicherweise per Erlass festgelegt, dass das Bundeszentralamt für Steuern Verstöße gegen Meldepflichten nach dem gemeinsamen Meldestandard bzw. dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG) vorerst nicht zu verfolgen bzw. zu ahnden hat, soweit diese darauf zurückzuführen sind, dass Sammelanderkonten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten entgegen dem BMF-Schreiben als ausgenommene Konten behandelt werden. Der Erlass gilt zunächst bis zum 30.06.2023.
BRAK-Vizepräsidentin Rechtsanwältin Ulrike Paul: „Ich begrüße diese Entwicklung, die nicht zuletzt dem vertrauensvollen wie fachlichen Austausch mit dem Bundesministerium der Finanzen und der guten Zusammenarbeit mit dem DAV geschuldet ist. Es ist mehr als erfreulich, dass dort nicht nur kompetente, sondern auch praxisorientierte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vorhanden sind. Ebendies ist ein Fundament für rechtsstaatlichen Dialog zwischen allen beteiligten Akteuren.“
Weiterführende Informationen
Presseerklärung Nr. 12/2022 v. 05.12.2022
Änderungsantrag zu § 4 I BORA nebst Begründung
Satzungsversammlung: Rettungsversuch für Sammelanderkonten, Artikel v. 16.12.2022
Anträge und Tagesordnung der 4. Sitzung der 7. Satzungsversammlung
Mal nachgefragt… Wie steht es um die Geldwäschebekämpfung in der deutschen Anwaltschaft?
Gesamtauswertung der BRAK-Umfrage zur Kündigung von (Sammel-) Anderkonten v. 14.02.2022
Antwortschreiben der BaFin an die BRAK v. 07.02.2022 zur Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten
Presseerklärung 1/2022: BRAK kritisiert Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten durch Banken
Schreiben an BaFin und Umfrage: BRAK engagiert sich in Sachen Anderkonten, Artikel v. 10.02.2022
Wegen Geldwäsche-Angst: Banken kündigen anwaltliche Sammelanderkonten, Artikel v. 01.02.2022