Anderkonten

Auf Initiative der BRAK: Nichtbeanstandungserlass des BMF für Anwaltschaft

Steter Tropfen höhlt bekanntlich den Stein, wie man so schön sagt. Die andauernden Bemühungen der Bundesrechtsanwaltskammer zeigen endlich erste Erfolge.

20.12.2022News

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat erfreulicherweise  per Erlass festgelegt, dass das Bundeszentralamt für Steuern Verstöße gegen Meldepflichten nach dem gemeinsamen Meldestandard bzw. dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG) vorerst nicht zu verfolgen bzw. zu ahnden hat, soweit diese darauf zurückzuführen sind, dass Sammelanderkonten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten entgegen dem BMF-Schreiben als ausgenommene Konten behandelt werden. Der Erlass gilt zunächst bis zum 30.06.2023.

BRAK-Vizepräsidentin Rechtsanwältin Ulrike Paul: „Ich begrüße diese Entwicklung, die nicht zuletzt dem vertrauensvollen wie fachlichen Austausch mit dem Bundesministerium der Finanzen und der guten Zusammenarbeit mit dem DAV geschuldet ist. Es ist mehr als erfreulich, dass dort nicht nur kompetente, sondern auch praxisorientierte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vorhanden sind. Ebendies ist ein Fundament für rechtsstaatlichen Dialog zwischen allen beteiligten Akteuren.“