Missbräuchliche Klagen

EU beschließt Anti-SLAPP-Richtlinie zum Schutz von Journalisten

Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Wissenschaftler und ihre Organisationen werden künftig besser vor missbräuchlichen Klagen geschützt.

01.04.2024Gesetzgebung

Der Rat der Europäischen Union hat am 19. März 2024 die Richtlinie zum Schutz vor strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung angenommen. Nachdem das EP bereits am 27. Februar 2024 mit großer Mehrheit zugestimmt hatte, steht dem EU-Gesetz nun nichts mehr im Wege.

Die Richtlinie soll Einzelpersonen und Organisationen, die von sogenannten SLAPP-Klagen („strategic lawsuits against public participation“) betroffen sind, durch spezielle Maßnahmen und Verfahrensgarantien schützen. Die Regelungen sollen für missbräuchliche Klagen mit grenzüberschreitendem Bezug gelten. Dieser Bezug wird vermutet, soweit nicht beide Parteien ihren Wohnsitz im gleichen Mitgliedstaat wie das angerufene Gericht haben und sich dort auch alle weiteren Elemente des Sachverhalts befinden.

Die Beklagten können nach der Richtlinie eine frühestmögliche Abweisung von offensichtlich unbegründeten Klagen beantragen. Dabei gilt eine Beweislastumkehr, wonach der Kläger fundierte Gründe für eine Verfahrensfortsetzung liefern muss.  Das Gesetz beinhaltet zudem die Möglichkeit, dem Kläger eine Sicherheitsleistung zur Deckung der Verfahrenskosten abzuverlangen sowie SLAPP-Opfer zu entschädigen. Auch abschreckende Sanktionen gegen die Partei, die die SLAPP-Klage angestrengt hat, sollen ermöglicht werden. Die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten zentrale Anlaufstellen einrichten, die Betroffenen Informationen und psychologische Hilfe anbieten sowie ggf. Rechtsbeistand zur Seite stellen. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass außereuropäische Urteile aufgrund von SLAPP-Klagen in der EU weder anerkannt noch vollstreckt werden.

Am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wird die Richtlinie in Kraft treten. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um das Gesetz in nationales Recht umzusetzen. Die Kommission forderte die Mitgliedstaaten außerdem dazu auf, Vorschriften für innerstaatliche SLAPP-Klagen zu erlassen, für deren Gesetzgebung die EU keine Kompetenz hat.

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