Neue Verhaftungswelle gegen türkische Anwält:innen im Vorfeld des Nato-Gipfels
Im Vorfeld des Nato-Gipfels in Ankara wurden am 5. und 6. Juli erneut mehrere türkische Anwältinnen und Anwälte der progressiven Anwaltsorganisation ÇHD festgenommen – erneut unter Verletzung elementarer Verfahrensrechte. Gemeinsam mit anderen Anwaltsorganisationen protestiert die BRAK dagegen und fordert die sofortige Freilassung der Kolleginnen und Kollegen.
Am 5. und 6.7.2026 wurden in verschiedenen türkischen Städten erneut mehrere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der progressiven Anwaltsorganisation Çağdaş Hukukçular Derneği (ÇHD) festgenommen. Die Festnahmen erfolgten im Rahmen einer groß angelegten Polizeiaktion im Vorfeld des Nato-Gipfels in Ankara am 7./8.7.2026, bei der auch zahlreiche Journalist:innen, Studierende und Wissenschaftler:innen festgenommen wurden.
Berichten zufolge wurden dabei erneut elementare Verfahrensrechte der Festgenommenen beschnitten. Insbesondere wurden, wie bei den vorherigen Festnahmen, die Geheimhaltung der Ermittlungsakten angeordnet und der Zugang zu einem Rechtsbeistand für 24 Stunden eingeschränkt. Hierdurch werden die Inhaftierten und ihre Verteidigung daran gehindert, Einblick in die konkreten Vorwürfe und angeblichen Beweise zu erhalten – ein eklatanter Verstoß gegen das Grundrecht auf ein faires Verfahren.
Die bereits am 23.6.2026 festgenommenen ÇHD-Anwält:innen Doğa İncesu, Semra Demir und Kürşat Bafra befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Der Ende Juni in Izmir festgenommene ÇHD-Anwalt Veysi Çetin wurde zwischenzeitlich nach vier Tagen in Haft freigelassen.
Internationale Solidarität mit den Inhaftierten
Gemeinsam mit einer Reihe anderer Anwaltsorganisationen aus der ganzen Welt fordert die BRAK von den zuständigen türkischen Behörden:
- Die sofortige und bedingungslose Freilassung der Rechtsanwält:innen Ezgi Önalan, Yunus Emre Işık, Boran Işıldak, Burhan Can, Halil Arbağ, Doğa İncesu, Semra Demir, Kürşat Bafra und Özge Usanmaz sowie aller anderen Personen, die im Zusammenhang mit diesen jüngsten Operationen willkürlich inhaftiert wurden;
- den uneingeschränkten und ungehinderten Zugang der Inhaftierten zu einem unabhängig beauftragten Rechtsbeistand nach eigener Wahl in jeder Phase des Verfahrens;
- alle über die betreffenden Ermittlungsakten verhängten Geheimhaltungsanordnungen aufzuheben und den Verteidigungsteams uneingeschränkten Zugang zu den Akten und Beweismitteln zu gewährleisten;
- die anhaltende Kriminalisierung der Anwaltschaft sowie den systematischen Einsatz unverhältnismäßiger Gewalt zu beenden.
Die Anwaltsorganisationen erklären ihre Solidarität mit den inhaftierten türkischen Kolleginnen und Kollegen. Sie fordern die internationale Gemeinschaft zudem auf, die Türkei nachdrücklich aufzufordern, den Einsatz des Strafrechtssystems als Instrument zur Unterdrückung der Zivilgesellschaft, der Anwaltschaft und des öffentlichen Diskurses im Vorfeld des 36. NATO-Gipfels und darüber hinaus einzustellen.
Weiterführende Links:
- Gemeinsame Erklärung der Anwaltsorganisationen v. 7.7.2026 (englisch)
- Presseerklärung Nr. 13/2026 v. 7.7.2026
- News v. 3.7.2026 (zur Festnahme von Rechtsanwalt Veysi Çetin)
- Presseerklärung Nr. 12/2026 v. 25.6.2026 (zur Festnahme von drei ÇHD-Anwält:innen)
- Nachrichten aus Berlin 13/2026 v. 25.6.2026 (zur Festnahme von drei ÇHD-Anwält:innen)
Hintergrund:
Die aktuellen Festnahmen stehen in einer längeren Reihe von Repressionen gegen die türkische Anwaltschaft:
Gegen die progressive Anwaltsvereinigung ÇHD wird bereits seit über zehn Jahren strafrechtlich vorgegangen; Trierweiler, BRAK-Magazin 1/2023, 9 berichtet über den ersten Prozess gegen ÇHD-Mitglieder. Auch an aktuellen Verfahren gegen Mitglieder der ÇHD nahm die BRAK als Prozessbeobachterin teil.
Ende Januar wurden zehn kurdische Anwält:innen zu hohen Haftstrafen verurteilt; auch hiergegen wurde international protestiert, s. dazu Presseerklärung Nr. 4/2026 v. 30.1.2026 sowie Nachrichten aus Berlin 3/2026 v. 4.2.2026.
Breite Aufmerksamkeit erregte die Absetzung des gesamten Vorstands der Rechtsanwaltskammer von Istanbul Anfang 2025 (s. Presseerklärung Nr. 5/2025 v. 24.3.2025 und Nachrichten aus Berlin 7/2025 v. 2.4.2025) und das nachfolgende Strafverfahren, an dem die BRAK im Rahmen einer internationalen Prozessbeobachtungsmission teilnahm. Das Strafverfahren endete mit einem Freispruch; über die Absetzung ist noch nicht final entschieden. Hierüber berichten Haug, BRAK-Magazin 1/2026, 3, Lemke, BRAK-Magazin 5/2025, 3 und Gamisch, BRAK-Magazin 4/2025, 6; Krautschneider, BRAK-Magazin 3/2026, 12 berichtet vom Freispruch eines weiteren Vorstandsmitglieds der Istanbuler Kammer.
Ebenso medienwirksam war die Verhaftung des Anwalts des abgesetzten Istanbuler Bürgermeisters İmamoğlu, Mehmet Pehlivan; dazu Presseerklärung Nr. 8/2025 v. 23.6.2025 und Nachrichten aus Berlin 13/2025 v. 26.6.2025.